Für Eltern

 ACHTUNG : Falls Sie einen Stempel für die Förderung der Kindertagespflege oder eine Beratung benötigen, vereinbaren Sie zuvor per Email oder Telefon mit uns einen Termin!

Kindertagespflege wird von einer geeigneten Tagespflegeperson in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen geleistet. Sie kann einen Teil des Tages oder ganztags angeboten werden.

Kindertagespflege soll: 

  • die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern.
  • die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen.
  • den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander zu vereinbaren.

Die Tagesmutter im eigenen Haushalt

Eine Tagesmutter betreut bis zu fünf Kinder bei sich zu Hause. Es handelt sich um eine selbstständige Tätigkeit.

Die Tagesmutter in anderen geeigneten Räumen 

Eine selbstständige Tagesmutter kann in anderen geeigneten Räumen maximal fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuen. Mindestens zwei selbstständige Tagesmütter können maximal sieben fremde Kinder gleichzeitig in anderen geeigneten Räumen betreuen.

Die Kinderfrau

Die Kinderfrau arbeitet im Haushalt der Eltern des zu betreuenden Tageskindes. Die Eltern sind Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten.

Der Fachdienst vermittelt Kindertagespflegepersonen sowie Kinderfrauen an anfragende Eltern.

In der offenen Beratungssprechstunde oder nach Terminvereinbarung füllen die Mitarbeiterinnen des Fachdienstes gemeinsam mit den Eltern den Vermittlungsfragebogen aus, der die persönlichen Daten sowie die Wünsche und Erfordernisse an das Betreuungsverhältnis festhält. Anhand dieser Angaben sucht die Mitarbeiterin aus der Vermittlungsdatei bis zu zwei Kindertagespflegepersonen aus, zu denen die Eltern persönlich Kontakt aufnehmen.

Frauen und Männer, die als Kindertagespflegepersonen tätig sein möchten, werden in einem Gespräch auf ihre Eignung hin geprüft. Des Weiteren müssen Kindertagespflegepersonen, die über den Fachdienst vermittelt werden, den kompletten Qualifizierungskurs absolvieren. Der anschließende Hausbesuch und ein Erste-Hilfe-Kurs für Notfälle im Kindesalter runden die Qualifizierung ab.

Um allen interessierten Eltern eine effektive Vermittlung anbieten zu können, werden diese gebeten, Rückmeldung darüber zu geben, wie die Entscheidung ausgefallen ist.

Müssen Eltern und Kindertagespflegeperson einen schriftlichen Vertrag schließen?

Der Betreuungsvertrag, welcher Grundlage jedes Kindertagespflegeverhältnisses ist, wird von uns in Schriftform empfohlen. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, Missverständnissen zwischen Ihnen und der Kindertagespflegeperson vorzubeugen. Der Vertrag ist Ihnen dabei behilflich, die rechtliche Seite der Beziehung abzuklären und bestimmte Fragen, auf die der Vertrag eingeht, zu besprechen und zu klären.
Wir bieten den Eltern und der Kindertagespflegeperson die fachliche Begleitung und Beratung an. Auch während des Betreuungsverhältnisses stehen wir als Ansprechpartner zur Verfügung.

Welche finanzielle Unterstützung gibt es?

Der Landkreis fördert auf Antrag der Eltern € 6,50 pro Betreuungsstunde pro Kind und die hälftigen Sozialversicherungsbeiträge in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, sowie die Beiträge für die Unfallversicherung.

Diese Förderung wird im Landkreis Lörrach immer direkt an die Kindertagespflegeperson ausbezahlt.

Die Erstattung ist für alle drei Betreuungsformen vorgesehen:

Kindertagespflegepersonen im eigenen Haushalt oder in anderen geeigneten Räumen sowie Kinderfrauen.

Die finanzielle Förderung erfolgt ab Betreuungsbeginn frühestens im Monat der Antragsstellung.

Privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Eltern und Tageseltern, z.B. über einen höheren Stundensatz bleiben davon unberührt.

Unter „Downloads“ finden Sie den Antrag auf Förderung in Kindertagespflege sowie die aktuelle Kostenbeitragstabelle.

Für welchen Altersbereich wird die Kindertagespflege gefördert?

Kinder können vom ersten Lebensmonat bis zum vollendeten 14. Lebensjahr durch eine Kindertagespflegeperson betreut und gefördert werden. Schwerpunktmäßig werden jedoch Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren betreut und gefördert. Ist das Kind über drei Jahre alt, müssen die Eltern einen höheren Kostenbeitrag an den Landkreis Lörrach entrichten.

Die Förderung des Landkreises ist einkommensunabhängig. Die Eltern zahlen einen monatlichen Kostenbeitrag an den Landkreis. Die Höhe des Kostenbeitrages richtet sich nach der Betreuungszeit, nach dem Alter des Kindes und der Anzahl der eigenen Kinder unter 18 Jahren im Haushalt der Eltern.

Informationen vom Landkreis Lörrach

Kindertagespflege wird von einer geeigneten Kindertagespflegeperson in ihrem eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen geleistet. Sie kann einen Teil des Tages oder ganztags angeboten werden.

Siehe auch:

Fakten und Empfehlungen zu den Regelungen in der Kindertagespflege

Kindertagespflege soll:

  • die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern.
  • die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen.
  • den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander zu vereinbaren.

Die Kindertagespflegeperson im eigenen Haushalt
Eine Kindertagespflegeperson kann bis zu fünf Kinder bei sich zu Hause betreuen. Es handelt sich um eine selbstständige Tätigkeit.

Die Kindertagespflegeperson in anderen geeigneten Räumen

Eine selbstständige Kindertagespflegeperson kann in anderen geeigneten Räumen maximal fünf fremde Kinder gleichzeitig betreuen. Mindestens zwei selbstständige Kindertagespflegepersonen können maximal sieben fremde Kinder gleichzeitig in anderen geeigneten Räumen betreuen.

Die Kinderfrau

Die Kinderfrau arbeitet im Haushalt der Eltern des zu betreuenden Tageskindes. Die Eltern sind Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten.